Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Richtlinien und Bedingungen für den Aufenthalt von Schulklassen und Gruppen im Oldenburgischen Jugenderholungsheim Wangerooge.

AGBs

Geltungsbereich
Die Richtlinien und Bedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten in den Gebäuden des Schullandheimes "Oldenburgisches Jugenderholungswerk (OJE)", Siedlerstraße 40-46, 26486 Wangerooge, zur Durchführung von Klassen- oder Gruppenfahrten.

Vertragsabschluss
Vertragspartner sind das OJE und der Nutzer. Die verbindliche Buchung eines Termins erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung der Plätze durch das OJE an den Nutzer. Gesondert getroffene Abstimmungen über die Nutzung bestimmter Räume bzw. Häuser müssen in der Bestätigung vermerkt sein. Andernfalls kann nachträglich kein Anspruch auf diese Räume erhoben werden.

Der Schriftwechsel kann auch über den Weg der elektronischen Post oder gleichartiger Medien erfolgen. Voraussetzung ist eine erkennbare, dokumentierbare, deckungsgleiche Willenserklärung beider Seiten.

Leistungen, Preise, Zahlungen
Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, wird 4 Wochen vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vorläufigen vollständigen Rechnungsbetrages fällig. Die Restsumme wird 10 Tage nach Beendigung des Aufenthalts fällig. Auf eine Anzahlung wird verzichtet, wenn die Vertragsparteien vor Beginn des OJE-Aufenthalts eine Abrechnung der Gesamtkosten nach Besuchsende vereinbaren.

Die Rechnung geht grundsätzlich in Form einer E-Mail mit pdf-Anhang an die Adresse des Rechnungsempfängers. 

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Rücktritt / Kündigung

Eine Belegungsabsage (ganz oder teilweise) ist bis 6 Monate vor Reiseantritt kostenfrei möglich und muss per Postbrief oder E-Mail schriftlich erklärt werden. Danach werden aufgrund zusätzlicher Arbeit und zusätzlichen Kosten folgende Stornierungskosten berechnet:

Absage

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ab 6 Monate vor Reiseantritt

15 % des Tagessatzes

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ab 4 Monate vor Reiseantritt

30 % des Tagessatzes

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ab 3 Monate vor Reiseantritt

50 % des Tagessatzes

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ab 1 Monat vor Reiseantritt

80 % des Tagessatzes

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ab 10 Tage vor Reiseantritt

90 % des Tagessatzes

Dies gilt auch für eine vorzeitige Abreise oder ein Nichterscheinen am Anreisetag. Gleiches gilt für eine verspätete Anreise (z.B. am Folgetag). Bei einer Minderung gegenüber der angemeldeten Personenzahl über einen Toleranzwert von mindestens 10 % wird für alle nicht angereisten Personen eine Ausfallgebühr von 80 % angesetzt. Darüber hinaus ist eine pandemiebedingte kostenfreie Stornierung der Buchung bis 10 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn die Absage nachweislich auf einer angeordneten Schulschließung, einer Quarantäne der Klasse bzw. der Schule oder einem übergeordneten Beherbergungsverbot beruht, kann bis zum gebuchten Reisebeginn storniert werden. Das OJE wird im sich Rahmen seiner Möglichkeit um eine anderweitige Belegung der gebuchten Unterkunft bemühen und die Einnahmen aus der Nutzung anrechnen. Es empfiehlt sich, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Haftung / Schäden

Haftung
Für Beschädigungen im Innen- und Außenbereich und für den Verlust von Gegenständen des Schullandheims während des Aufenthalts einer Gruppe haftet der grundsätzlich der Nutzer.

Eine Haftung des OJE für den Verlust, Diebstahl oder für die Beschädigung von Wertgegenständen wird nur übernommen, wenn diese der Heimleitung bzw. ihren Vertretern ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Für Fahrräder oder sonstige Gegenstände, die auf dem Gelände des Schullandheims abgestellt werden, besteht keine Haftung seitens des Schullandheims.
Der Nutzer ist für die Einhaltung der An- oder Abreise und Abwendung einer Gefahr selbst verantwortlich. Insbesondere bei ungünstigen oder jahreszeitlich typischen Wetterbedingungen hat der Vertragspartner durch vorbeugende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei einem Versagen oder einer Unmöglichkeit der An- oder Abreise dem Schullandheim der entstehende Schaden ausgeglichen wird.

Für im Küchenbereich mithelfende Personen besteht für Arbeitsunfälle der Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft. Für die Aufsichtspersonen besteht eine Haftpflichtversicherung. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit der Anwesenheit im Oldenburgischen Jugenderholungsheim.

Schäden
Zu Beginn des Aufenthaltes besichtigen die Heimleitung oder die Hausverwaltung und die Aufsichtsperson gemeinsam die Räumlichkeiten, die Ausstattung und Außenanlagen und überzeugen sich von dem betriebs- und funktionsfähigen Zustand.
Während des Aufenthaltes entstehende Schäden sind der Heimleitung / dem Hausverwalter unverzüglich anzuzeigen und schriftlich in einer Schadensmeldung festzuhalten. Der Hausverwalter übernimmt bzw. veranlasst die Reparatur; die Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Sollten Schäden (insbesondere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen) erst nach der Abreise der Gruppe erkennbar festgestellt werden, so ist das Schullandheim berechtigt, diese – auch ohne Zustimmung des Verantwortlichen – der Gruppe nachträglich in Rechnung zu stellen, sofern ein direkter Bezug zum Verursacher gegeben bzw. nachweisbar ist.

Anreise / Abreise

An- und Abreise
Die An- und Abreise ist nur über die Schiffsverbindung Harle – Wangerooge und zurück möglich. Wegen der Tide oder ungünstiger Witterungsverhältnisse können sich die Fahrzeiten täglich ändern. Möglich ist auch eine verstärkte Inanspruchnahme der Schiffe an bestimmten Tagen.

Für Schüler- und Jugendgruppenreisen werden besondere Fahrpreise eingeräumt. Eine frühzeitige Buchung wird empfohlen.
Auf den fahrplanmäßig verkehrenden Schiffen besteht Gepäckaufgabepflicht. Hierfür wird eine besondere Gebühr berechnet.

Alle Auskünfte erteilt die
DB Bahn -Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge
Hafen Harlesiel, 26409 Wittmund
Fahrkartenausgabe Harlesiel
Telefon: 04464 9494-11 Telefax: 04464 9494-40
Fahrkartenausgabe Wangerooge
Telefon: 04469 9474-11 Telefax: 04469 9474-20

Meldungen der Schulklassen und Gruppen
Damit die Heimleitung den Aufenthalt der Schulklassen und Gruppen vorbereiten kann und zur Vermeidung der Berechnung von Stornierungsgebühren sind insbesondere die Teilnehmerzahlen rechtzeitig mitzuteilen, außerdem sind verschiedene Angaben notwendig, die der Heimleitung mit dem übersandten Formular spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes zu melden sind. 


Krankheiten / Strandaufenthalt

Unterkunft/Verpflegung
Bettwäsche, Handtücher, Dinge des persönlichen Bedarfs und ein kleines Vorhängeschloss für den Spind sind mitzubringen. Für bettnässende Kinder sollten nach Möglichkeit gummierte Unterlegematten mitgebracht werden; die Heimleitung kann nur in begrenztem Umfang besonderen Matratzenschutz zur Verfügung stellen.

Die Verpflegung beinhaltet das Frühstück, Mittag- und Abendessen. (Ab 2025 wird es eine Änderung bei den Mahlzeiten geben. Das Mittagessen wird auf den Abend verschoben, die Gruppe packen sich beim Frühstück ein Lunchpaket zu Verpflegung für den Tag.)

Krankheiten/Schädlingsbefall
Die Heimaufnahme kann verweigert werden, wenn bei der Anreise festgestellt wird, dass Mitglieder einer Gruppe an (insbesondere infektiösen) Krankheiten leiden oder andere Umstände für eine Gefährdung von Personal und weiteren Gästen sprechen.

Erkrankt ein Mitglied einer Gruppe während des Aufenthaltes oder wird persönlicher Schädlingsbefall festgestellt, so ist der Leiter der Gruppe dafür verantwortlich, eine mögliche Ausbreitung der Krankheit oder der Schädlinge auf andere Personen (und ggf. Gegenstände) zu vermeiden. Das Schullandheim wird im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung leisten.

Das Schullandheim ist gehalten, gemäß den geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu handeln.

Aufenthalt am Strand
Der Strand befindet sich in direkter Nähe des Heimes. Gebadet wird nur während der amtlich zugelassenen Badezeit. Sie ist abhängig von der Flut. Den Aufsichtspersonen wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Gefahren beim Baden in der Nordsee zu informieren.

Schutz der Pflanzen und Tiere
Die Vorschriften über den Schutz von Pflanzen und Tieren, die für Wangerooge besonders wichtig sind, liegen im Heim aus und müssen beachtet werden.

Sonstiges
An Medien stehen in allen Häusern WLAN und Fernseher zur Verfügung. In den Erdgeschossen ist zusätzlich jeweils ein Beamer vorhanden.

Im Obergeschoss des Gästehauses 2 besteht ein absolutes Hundeverbot. In allen anderen Bereichen des Schullandheims sind Hunde nach vorheriger Rücksprache mit der Heimleitung grundsätzlich herzlich willkommen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Jever.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien und Bedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Oldenburgisches Jugenderholungswerk e.V.
M. Welp / Vorsitzender M. Rakelmann / Geschäftsführer